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Rechtliches

Schöpf Bankettservice ist seit 1986 der zuverlässige Personaldienstleister speziell für die Gastronomie. Unsere im Jahr 1986 ausgestellte Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung wurde 1989 nach eingehender Prüfung unbefristet erteilt. Seitdem wird die Einhaltung der maßgeblichen Gesetze und Verordnungen in unserem Hause von der Bundesagentur für Arbeit regelmäßig überprüft. Wir sind seit 2012 Mitglied im Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ). Der iGZ ist der Arbeitgeberverband der mittelständischen Personaldienstleister und hat mit dem DGB einen Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche abgeschlossen. Wir bezahlen unsere Mitarbeiter nach dem geltenden Tarifvertragswerk. Nachforderungen aufgrund von „equal pay“ sind dadurch ausgeschlossen.


Die aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigungen von AOK, BGN, FA, sowie die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, Mitgliedsbescheinigung IGZ und Betriebs-Haftpflichtversicherung finden sie im Kunden-Downloadbereich.

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